Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Kündigung nicht rechtmäßig erfolgt ist oder die in der Kündigung genannten Fristen nicht korrekt sind, kann dies im Wege einer Kündigungsschutzklage überprüft werden.
In erster Linie geht es bei einer Kündigungsschutzklage darum, eine Weiterbeschäftigung zu erreichen, wenn die Kündigung unrechtmäßig war. In der Praxis zeigt sich aber, dass in vielen Fällen bei Ausspruch einer Kündigung bereits ein Bruch im Arbeitsverhältnis besteht. Dann wird im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses häufig ein Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung geschlossen. Die Höhe einer zu zahlenden Abfindung ist grundsätzlich Verhandlungssache. Die Arbeitsrichter schlagen meistens eine sogenannte „Regelabfindung“ in Höhe eines halben Bruttogehaltes pro Beschäftigungsjahr vor. Es können aber auch wesentlich höhere Abfindungen ausgehandelt werden. Das hängt davon ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung ist. Im Rahmen solcher Vergleiche werden häufig auch Zeugnisfragen, Freistellungen und sonstige offene Ansprüche z.B. auf Sonderzahlungen mitgeregelt.