Temperatur am Arbeitsplatz unerträglich? Was können Beschäftigte tun?
Gesundheit und Befinden hängen stark von der Temperatur ab, die in unserer Umgebung herrscht. Dabei kommt es auch darauf an, mit welchen Dingen wir uns gerade beschäftigen. Im Sommer genießen wir es, uns leicht bekleidet im Freibad bei Hitze in der Sonne zu aalen. Im Winter gehen wir gern spazieren, obwohl es bitterkalt ist.
Am Arbeitsplatz empfinden wir zu hohe oder zu niedrige Temperaturen nicht nur als lästig: Klimatische Bedingungen an der Arbeitsstätte wirken sich auf unsere Gesundheit und auch die Ergebnisse unserer Arbeit aus. Welche Rechte haben Beschäftigte, wenn der Arbeitsplatz im Sommer zur Sauna und im Winter zur Kühlkammer „mutiert“?
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Sie müssen Risiken evaluieren und geeignete Maßnahmen treffen, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Das schreiben die „Richtlinie Arbeitsschutz der Europäischen Union“ (Richtlinie 89/391/EWG) sowie etliche Verordnungen der EU für alle Mitgliedsstaaten vor. In Deutschland gelten auf dieser Grundlage das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zahlreiche Verordnungen, insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
