Überstunden – darf's ein bisschen mehr sein?
Arbeitszeit ist die Zeit, in der Arbeitnehmer*innen dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen müssen. Arbeitsfreie Zeit zeichnet sich dagegen dadurch aus, dass Arbeitnehmer*innen in diesem Zeitraum dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stehen müssen und selbstbestimmt entscheiden können, wie und wo sie diese Freizeit verbringen (Thüringer Landesarbeitsgericht vom 16.05.2018 – 6 Sa 442/17). Die Arbeitszeit beginnt in der Regel mit Betreten und endet mit Verlassen des Betriebsgeländes. Diese Grenzen der zu erbringenden Arbeitszeit werden u.a. bestimmt durch das Arbeitszeitgesetz, durch Tarifverträge und Regelungen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen. Doch oft genug kommt es vor, dass Arbeitnehmer*innen über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus weiterarbeiten (müssen), sei es, weil Vorgesetzte es verlangen oder weil die zu erledigende Arbeit in der normalen Arbeitszeit einfach nicht zu schaffen ist. Dann leisten Arbeitnehmer*innen Überstunden bzw. Mehrarbeit. Wann und in welchem Umfang sind Arbeitnehmer*innen zur Leistung von Überstunden verpflichtet?