Betriebsratswahl
Nach der Betriebsratswahl
Das Wahlergebnis steht fest. Und trotzdem ist die Arbeit des Wahlvorstands noch nicht beendet. Neben der Verpflichtung, das Wahlergebnis bekannt zu machen, muss er auch zur ersten Betriebsratssitzung, der so genannten konstituierenden Betriebsratssitzung einladen und dort eine*n Wahlleiter*in wählen lassen. Erst dann endet der Job des Wahlvorstands.
Das Wahlergebnis
Der Wahlvorstand muss das Ergebnis bekannt geben und natürlich die Gewählten schriftlich informieren. Sie können innerhalb von drei Arbeitstagen nach Unterrichtung ihre Wahl ablehnen. In diesem Fall rückt die oder der Nächste in den gewählten Betriebsrat nach. Danach wird über die gewählten Betriebsratsmitglieder per Aushang informiert. Die Betriebsratswahl kann innerhalb der ersten zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses angefochten werden. Um das zu vermeiden, sollte der Wahlvorstand in jeder Phase korrekt vorgehen.
Die Konstituierung des Betriebsrats
Der Wahlvorstand muss vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag alle gewählten Betriebsratsmitglieder zu einer konstituierenden Sitzung einladen. Nach der Wahl eines Wahlleiters wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte die*den Vorsitzende*n und die*den Stellvertreter*in.
Kurz gefasst: Der Ablauf nach der Wahl
- Wahlniederschrift für den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft
- Schriftliche Benachrichtigung der Gewählten
- Aushang über die gewählten Betriebsratsmitglieder
- Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats
- Aufbewahrung der Wahlakten mindestens bis zum Ende der Amtsperiode des Betriebsrats