Betriebsratswahl
Vor der Wahl - Darauf kommt es an
Betriebsräte werden in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, gewählt. Es gibt keine Verpflichtung zur Wahl. Es ist allein die Sache der Beschäftigten oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, ob ein Betriebsrat gewählt wird.
Alle vier Jahre wird gewählt
Die regulären Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt, immer zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. Das nächste Mal 2026. Aber auch außerhalb dieser Periode können Neuwahlen stattfinden. Das passiert zum Beispiel, wenn noch kein Betriebsrat existiert und erstmals in einem Betrieb eine Betriebsratswahl stattfindet oder ein Betriebsrat durch Rücktritte dauerhaft unter die Zahl der ursprünglich gewählten Mitglieder kommt.
Der Wahlvorstand organisiert die Wahl
Der Wahlvorstand wird in der Regel vom amtierenden Betriebsrat eingesetzt. Das muss bei Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit erfolgen. Bei kleineren Betrieben kann durch das vereinfachte Wahlverfahren auch mit kürzeren Fristen gearbeitet werden. Der Wahlvorstand besteht aus drei Wahlberechtigten, davon ist eine*r Wahlvorstandsvorsitzende*r. Der Wahlvorstand organisiert die Wahl und ist für die korrekte Durchführung der Wahl verantwortlich.
Kurz gefasst: Der Ablauf der Wahl
Der Wahlvorstand erstellt eine Wählendenliste und macht das Wahlausschreiben im Betrieb bekannt. Darin ist u.a. festgelegt, wann gewählt wird, wie viele Betriebsratsmitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Zeitpunkt Vorschläge für die Kandidat*innen eingereicht werden können. Die Wahl der Betriebsratsmitglieder erfolgt als Mehrheits- oder Verhältniswahl. Nach Auszählung der Stimmen stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest und lädt zur konstituierenden Betriebsratssitzung ein.