JAV-Wahl nach dem BPersVG
Von den Wahlvorschlägen bis zur Wahl
Darauf kommt es an
Bevor es zur Wahl kommt, heißt es, Kandidat*innen vorzuschlagen. Hier ist das Engagement der Beschäftigten (auch der „Erwachsenen“!) und der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften gefragt. Am Wahltag – wie auch generell – muss der Wahlvorstand für den korrekten Ablauf sorgen und nach der Wahl das Ergebnis feststellen, wer also in den nächsten zwei Jahren die Jugendlichen und Auszubildenden in der Dienststelle vertritt.
Die Wahlvorschläge
Mindestens 5 Prozent der Wahlberechtigten (ein Zwanzigstel) müssen die Wahlvorschläge unterschreiben. Mindestens sind aber drei Unterschriften erforderlich. Damit wird die Kandidatur ermöglicht; diese Unterschrift hat nichts mit der Stimmabgabe am Wahltag zu tun. Es sollten nach Möglichkeit mehr Kandidat*innen vorgeschlagen werden, als es zu wählende JAV-Mitglieder gibt. Damit gibt es auch für die nächsten Jahre genügend „Nachrücker*innen“, wenn z.B. JAV-Mitglieder während ihrer Amtszeit ausscheiden.
Übrigens: Wenn ein gewähltes JAV-Mitglied während seiner Amtszeit das 25. Lebensjahr vollendet oder seine Ausbildung beendet, bleibt es dennoch bis zum Ende der regulären Amtszeit im Amt!
Vorschläge können von den wahlberechtigten Beschäftigten und den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften eingereicht werden. Die ordnungsgemäßen Wahlvorschläge müssen spätestens fünf Arbeitstage vor der Stimmabgabe vom Wahlvorstand bekannt gegeben werden.
Eine oder mehrere Vorschlagslisten
Wenn es nur einen Wahlvorschlag gibt, erfolgt die Wahl nach dem Grundsatz der Personenwahl, oft auch bezeichnet mit dem Begriff Mehrheitswahl. Es wird dann über die einzelnen Kandidat*innen bei der Wahl entschieden. Bei mehreren Wahlvorschlägen bzw. Listen geht es nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Es wird die jeweilige Liste gewählt, der Wahlvorstand berechnet dann nach dem d’Hondtschen Verfahren, auf welche Liste wie viele Sitze entfallen.
Wähler*innen gut informieren
Wissen alle Jugendlichen und Azubis von der Wahl? Sind die Kandidat*innen ausreichend bekannt? Sind alle über den Zeitpunkt der Wahl und den Ablauf informiert? Vor allem: Ist den Jugendlichen und Azubis klar, warum es wichtig und sinnvoll ist, eine JAV zu haben? Eine „Pro-JAV-Wahl-Stimmung“ ist eine wichtige Voraussetzung. Je mehr Jugendliche und Azubis sich an der Wahl beteiligen, umso besser kann die zukünftige JAV ihre Position gegenüber dem Personalrat und der Dienststellenleitung behaupten.
Kurz gefasst: Wahlgrundsätze und Ablauf der Wahl
- Die Wahlen sind geheim.
- Der Wahlvorstand muss im Wahlraum immer präsent sein.
- Er muss bei Wahlbehinderungen einschreiten.
- Wählen darf nur, wer im Wählendenverzeichnis steht.
- Der Wahlvorstand prüft, ob Wähler*innen im Wählendenverzeichnis stehen.
- Der Wahlvorstand händigt den Wählenden die Wahlunterlagen aus.
- Die Wahlberechtigten wählen und werfen die Stimmzettel in die verschlossene Wahlurne.
- Briefwahlunterlagen werden vor dem Ende der Stimmabgabe geöffnet.
- Nach dem Ende der Wahl werden die Stimmen öffentlich ausgezählt.
- Das Wahlergebnis wird festgestellt. Die Wahlniederschrift wird angefertigt.
- Das Wahlergebnis wird bekannt gegeben.