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Personalratswahl nach dem BPersVG

Wie ist die aktuelle Situation bezüglich der BPersVG-Wahl?

Die Wahlordnung wurde gemeinsam mit der Novellierung des BPersVG geändert und an die neuen Regelungen und geänderten Wahlvorschriften im BPersVG angepasst. Die Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz wurde mit der Novellierung 2021 verabschiedet.

Warum einen Personalrat wählen?

Im öffentlichen Dienst des Bundes muss sich doch jeder, auch die Dienststellenleitung, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist es: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer/-innen und Beamtinnen/Beamte ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und der TVöD ist mit den Regelungen zur Eingruppierung, der flexibleren Arbeitszeitgestaltungen und den diversen Zusatztarifverträge ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar.


Darauf kommt es bei der Wahl an: Tipps und Informationen

Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Konstituierung des neu gewählten Personalrats muss alles stimmen. ver.di Bildung + Beratung ist ein kompetenter und in der Praxis erprobter Partner für Personalräte und Wahlvorstände. ver.di b+b bietet die wichtigsten Informationen für den korrekten Ablauf in den vier Phasen:

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