Personalratswahl nach SächsPersVG
Warum einen Personalrat wählen?
Im öffentlichen Dienst in Sachsen muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist es: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und die neuen Tarifverträge, TVöD und TV-L, sind mit den betrieblichen Regelungen wie z.B. flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar.