Personalratswahl nach dem SächsPersVG
Warum einen Personalrat wählen?
Im öffentlichen Dienst in Sachsen muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist es: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und die neuen Tarifverträge, TVöD und TV-L, sind mit den betrieblichen Regelungen wie z.B. flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar.
Hinweis: Befristete Änderung des SächsPersVG aufgrund der Corona-Pandemie
Zur Sicherstellung ordnungsgemäßer regelmäßiger Personalratswahlen im Jahr 2021 und ihrer Vorbereitung sind folgende befristete Änderungen des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG) und der Sächsischen Personalvertretungswahlenverordnung (SächsPersVWVO) am 14. Februar 2021 in Kraft getreten:
- Zur Vermeidung personalratsloser Zeiten sowie zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens erhalten alle amtierenden Personalvertretungen bis zur Konstituierung des gewählten Personalrats ein längstens bis zum 31. Oktober 2021 befristetes Übergangsmandat, wenn mit dem Ablauf ihrer regelmäßigen Amtszeit ein neuer Personalrat noch nicht gewählt wurde. Sie führen bis zu diesem Termin die Geschäfte der Dienststelle weiter.
- Der Wahlzeitraum wird über den 31. Mai 2021 hinaus, längstens bis zum 31. Oktober 2021 verlängert, um der pandemiebedingten Verzögerung bzw. Unterbrechung des Wahlverfahrens Rechnung zu tragen.
- Die Wahlvorstände erhalten eine klare Rechtsgrundlage für eine pandemiebedingte Unterbrechung des Wahlverfahrens.
- Zur Sicherung der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen werden Beschlüsse im Umlaufverfahren sowie Personalratssitzungen mittels Videokonferenz zugelassen.
Die Wahlordnung (PersVWVO) wurde dahingehend mit einem § 19a ergänzt, dass der Wahlvorstand z.B. generell die Briefwahl anordnen kann.
(Hier geht es zur Lesefassung)
Quelle und weiterführende Informationen: sachsen.dgb.de/-/vWL
Darauf kommt es bei der Wahl an: Tipps und Informationen
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