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Wahl zur Schwer­behinderten­vertretung

Im Herbst 2026 finden die nächsten regulären Wahlen der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen statt. Sie sind die Fachleute in Sachen Rehabilitation, Prävention und Integration und vertreten gemeinsam mit dem Betriebs- bzw. Personalrat die Interessen von Menschen mit Behinderungen.


Vor der Wahl: Tagesseminare zur Wahlvorbereitung

Wie geht man mit den vielen Verfahrens- und Formvorschriften zur Wahl um? Welche Praxiserfahrungen gibt es? ver.di b+b unterstützt die Wahlvorbereitung mit einer Vielzahl von Tagesschulungen. Auch "geübte" Wahlvorstandsmitglieder sollten nicht nur ihrer Erfahrung trauen, sondern ihr Wissen auffrischen, um Fehler zu vermeiden und die neue Rechtsprechung sowie das novellierte SGB IX kennen zu lernen.

 

Die 11 wichtigsten Argumente, eine Schwer­behinderten­vertretung zu wählen:

  • Auf Rechte nicht verzichten
     
  • Immer über das aktuelle Geschehen im Betrieb bzw. in der Dienststelle informiert sein
     
  • Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen erhalten, verbessern oder (wieder-)herstellen
     
  • Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement, Gesundheitsförderung und menschengerechte Arbeitsgestaltung können einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung leisten
     
  • Verbesserte Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen schaffen
     
  • Behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit
     
  • Ausstattung der Arbeitsplätze der Menschen mit Behinderungen mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen
     
  • Die Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen durchsetzen
     
  • Anregungen und Beschwerden von Menschen mit Behinderungen bearbeiten
     
  • Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Gleichstellung bewirken
     
  • Sprachrohr für die speziellen Fragen und Probleme von Menschen mit Behinderungen im Betrieb und in der Dienststelle sein


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