Termin 31.08.2026 – 04.09.2026 Gladenbach AS63-2608314 Grundlagen Betriebsrat (BR 1): Einführung in die Betriebsverfassung Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Für neu gewählte Betriebsratsmitglieder aus Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft Um die Interessen der Arbeitnehmer*innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste recht- liche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. In diesem Seminar lernst du anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrund- lagen für deine Arbeit kennen und erwirbst zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung deiner Aufgaben und Vorhaben. Schließlich musst du die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in der alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So findest du dich in deiner neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Die Seminarinhalte in Stichworten: x Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) x Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats x Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare x Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren x Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen x Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik x Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung BILDUNGSWOCHE FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN- VERTRETUNGEN Seminargebühr 1.050,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Gladenbach: 912,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR und SBV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX verdi-bub.de/7 FÜR ALLE BEREICHE 26 >> INHALTSVERZEICHNIS
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