Seminare für Interessenvertretungen 2026 / Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

ARBEITSZEIT Jahresarbeitszeit- und Arbeitszeitkonten Vor- und Nachteile für die Beschäftigten Ihrem Bedürfnis nach möglichst flexiblem Personaleinsatz folgend, versuchen Arbeitgeber zunehmend, Arbeitszeitkonten einzurichten. Entsprechende Vereinbarungen zwischen ihnen und der Interessenvertretung gelingen selten, da die Vorteile meist nur auf Arbeitgeberseite liegen. Zwei Gründe unter vielen: Zur Umwandlung von Entgelt reicht das Einkommen meist nicht. Mehrarbeit und Überstunden, um das Stundenkonto zu füllen, gehen zulasten der Gesundheit. Um die Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten in Einklang zu bringen, bedarf es einer entsprechenden Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten. Das Seminar setzt sich kritisch mit dem Vorhaben auseinander, entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen. Die hohen Hürden sollen deutlich werden, damit am Ende nicht die Beschäftigten »die Zeche zahlen« müssen. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen (u.a. Richtlinie 2003/88 EG, Arbeitszeitgesetz, SGB IV, Tarif- verträge) x Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung x Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Interessenver- tretung x Abgrenzung von Flexikonten, Langzeitkonten und Lebens- arbeitszeitkonten x Risiken für die Beschäftigten x Umwidmung von Entgeltbestandteilen – wer kann sich das leisten? x Insolvenzschutz und Absicherung der Zeitguthaben Termin 06.07.2026 – 07.07.2026 Mosbach AS63-2607062 FÜR ALLE BEREICHE Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Mosbach: 280,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV verdi-bub.de/2956 44 >> INHALTSVERZEICHNIS

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