LOHN/GEHALT/ TARIFVERTRAG TVöD-Aufbau: Grundlagen der Eingruppierung in Krankenhäusern nach dem TVöD-K-VKA Systematisch richtig eingruppieren auf Grundlage der tarifvertraglichen Regeln und Vorschriften Im TVöD sind die Eingruppierungsvorschriften in den §§ 12 und 13 geregelt. Diese Regelungen gelten auch für den Besonderen Teil »Krankenhäuser« des TVöD. In der Entgeltordnung des TVöDVKA gibt es darüber hinaus Besonderheiten für die Eingruppierung der Beschäftigten in Krankenhäusern. Personal- und Betriebsräten kommt bei der Eingruppierung eine große Verantwortung zu, da sie bei Einstellungen sowie Ein- und Umgruppierungen mitbestimmen und die tarifliche Richtigkeit der jeweiligen Eingruppierung überprüfen müssen. Im Seminar werden zunächst die Grundlagen der tarifvertrag- lichen Eingruppierungsvorschriften für die Beschäftigten in Krankenhäusern und der Grundsatz der Tarifautomatik erarbeitet. Anschließend werden Aufbau und Systematik der Entgeltordnung sowie zentrale Begriffe vorgestellt und definiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung und der Entgelt- bestandteile x Überblick über Aufbau und Inhalte des TVöD sowie die Eingruppierungsvorschriften x Beteiligte bei der Eingruppierung x Systematik der Eingruppierung nach TVöD x Aufbau und Struktur der Entgeltordnung x Definition von Tätigkeitsmerkmalen und Begriffen zur Eingruppierung x Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Seminargebühr 1.390,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Gladenbach: 912,00 € Mosbach: 887,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und SBV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX verdi-bub.de/3042 Termine 18.05.2026 – 22.05.2026 Gladenbach AS63-2605181 09.11.2026 – 13.11.2026 Mosbach AS63-2611092 80 >> INHALTSVERZEICHNIS
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