REHA-EINRICHTUNGEN Erfolgreich mitbestimmen in Reha-Einrichtungen Einflussmöglichkeiten der Interessenvertretung auf die Gestaltung veränderter Arbeitsbedingungen Die Zukunft der Reha bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich. Derzeit entstehen neue Geschäftsmodelle im teilstationären und ambulanten Bereich, neue Angebote wie etwa Tele-Reha werden erprobt. Aber auch die Ausbildungen in den Therapieberufen verändern sich und haben so Auswirkungen auf die Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung der Beschäftigten in den Einrichtungen. Die verbindlichen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung bringen maßgebliche Veränderungen bei der Zulassung, der Vergütungssystematik, der Einrichtungsauswahl und der Qualitätssicherung in Reha-Einrichtungen mit sich. Zudem droht Personalmangel, bei gleichzeitiger Zunahme der Anforderungen an die Beschäftigten. Negative Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Arbeitsbedingungen zu verhindern ist Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Möglichkeiten, über die verschiedenen Beteiligungsrechte gestaltend zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten Einfluss zu nehmen, sind immens. Sie zu kennen und für den Gesundheitsschutz einsetzen und klug kombinieren zu können, ist Ziel dieses Seminars. Da dieses Seminar aktuelle Entwicklungen aufgreift, wird der konkrete Themenplan erst im Laufe des Jahres festgelegt. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Aktuelle Rahmenbedingungen und ihr Einfluss auf die Arbeitsabläufe in Reha-Kliniken x Branchenentwicklungen und deren arbeitsrechtliche Auswirkungen x Mitbestimmung bei Fragen der Arbeitszeit- und Dienstplan- gestaltung sowie des Arbeits- und Gesundheitsschutzes x Digitalisierung: Zwischen Arbeitserleichterung und Arbeits- hetze – Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten x Beispiele betrieblicher Regelungen und wie diese in der Praxis durchzusetzen sind Termin 28.09.2026 – 30.09.2026 Berlin-Wannsee AS63-2609281 Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Berlin: 511,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und SBV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX verdi-bub.de/3885 96 >> INHALTSVERZEICHNIS
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