PFLEGE- EINRICHTUNGEN Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Saalfeld: 425,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Hinweis Unser Seminar zur mobilen Arbeit in der Pflege auf Seite 71 könnte dich auch interessieren. verdi-bub.de/3892 Termin 12.10.2026 – 14.10.2026 Saalfeld AS63-2610122 Gute Arbeit durch mehr Personal in der Altenpflege Das neue Personalbemessungsverfahren und Heraus- forderungen für die Arbeit der Interessenvertretungen in der stationären Altenpflege Seit 1. Juli 2023 gelten erstmals Personalanhaltswerte für das Pflege- und Betreuungspersonal in stationären Pflegeeinrichtungen, die sich an bundeseinheitlichen Werten orientieren. Zwar decken die neuen Richtwerte noch immer nicht den wissenschaftlich ermittelten, tatsächlichen Personalbedarf für gute Pflege, sie bedeuten jedoch für viele Einrichtungen die Möglichkeit für mehr Personal, insbesondere mehr Pflegeassistenzkräfte. Damit verbunden ist die Abschaffung der bisherigen Fachkraftquote, die durch einen heimindividuellen Qualifikationsmix ersetzt wird. Die Folge sind erhebliche Veränderungen in den Arbeits- und Pflegeabläufen, bei denen die Interessenvertretung kompetent mitzuwirken und mitzubestimmen hat. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Grundlagen der Finanzierung von Personalkosten in der stationären Langzeitpflege x Das neue Personalbemessungsinstrument nach Prof. Rothgang x Personalrichtwerte nach § 113c SGB XI x Ermittlung der finanzierbaren Personalmenge in der eigenen Einrichtung x Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung x Mitbestimmung bei sich verändernden Arbeitsabläufen x Fort- und Weiterbildungsbedarfe erkennen und umsetzen 97 >> INHALTSVERZEICHNIS
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