248 Arbeits- und Gesundheitsschutz 14 Online-Seminar: Betriebliches Eingliederungsmanagement – Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretung Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) enthält die Verpflichtung des Arbeitgebers mit Beschäftigten, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Verfahren zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und zur Gesundheitsprävention durchzuführen. Seit dem Inkrafttreten der Regelungen zum BEM in § 167 Abs. 2 SGB IX ist viel Rechtsprechung zur Umsetzung, zu Verfahrenspflichten sowie zum Datenschutz, aber auch zu den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung ergangen. Durch Rechtsprechung und gesetzliche Veränderungen wird die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung zum Teil erheblich beeinflusst. Deshalb ist es für sie notwendig, hier immer auf dem neuesten Stand zu sein. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Rechtsprechungstendenzen und aktuelle Rechtsprechung zum BEM › Aktuelle Fälle im Kontext des betrieblichen Eingliederungsmanagements Die einzelnen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und ggf. erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt. Zielgruppe Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung (zur Freistellung s. Seite 412 ff.) Voraussetzung Besuch des BEM Grundseminars ›ONLINE-SEMINAR Termin | Ort | Nr. 18.11.2027 Online AS12-2711181 Seminargebühr 490,00 € www.verdi-bub.de/4888 Neu
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