311 www.verdi-bub.de | Fon 0211 9046-0 | info@verdi-bub.de Gleichstellung und Diversity 19 Vielfalt und Respekt in Betrieb und Dienststelle Umgang mit Diskriminierung und Rassismus als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung Rechtspopulistische und ausgrenzende Einstellungen haben nicht nur gesamtgesellschaftlich zugenommen, sondern sind auch in Betrieben und Dienststellen ein wachsendes Problem. Insbesondere, wenn Beschäftigte nichtdeutscher Herkunft am Arbeitsplatz, in den sozialen Netzwerken oder in der Kantine ausgegrenzt bzw. verächtlich gemacht werden. Wichtige Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung im Betrieb oder in der Dienststelle sind die Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung. Das Betriebsverfassungsgesetz bzw. die Personalvertretungsgesetze bieten nicht nur das juristische Handwerkszeug, um Diskriminierungen zu unterbinden, sondern auch die Grundlage dafür, das interkulturelle Zusammenleben aktiv zu fördern. Im Seminar werden diese gesetzlichen Grundlagen erarbeitet und konkrete Handlungsperspektiven für gesetzliche Interessenvertretungen entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Begriffsklärungen: Rassismus/Diskriminierung versus Integration und interkulturelle Verständigung › Rechtliche Möglichkeiten gegen diskriminierendes/rassistisches Verhalten im Betrieb/in der Dienststelle, Pflichten des Arbeitgebers › Maßnahmen und Strategien zum interkulturellen Dialog, zur rechtlichen Gleichstellung und zur sozialen Partizipation (z.B. durch Öffentlichkeitsarbeit und gezielte Kommunikation mit den Kolleg*innen) › Argumente und Aktionen gegen diskriminierendes/rassistisches Verhalten und fremdenfeindliche Tendenzen › Übersicht: Netzwerke und Beratungsstellen zur Unterstützung gegen Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung im Betrieb › Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Zielgruppe Betriebsrat, JAV, Mitarbeitervertretung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung (zur Freistellung s. Seite 412 ff.) Voraussetzung Besuch des BR-/PR-Grundseminars Bemerkungen Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. Alle Termine findest du auf der nächsten Seite.
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