verdi-Seminare_Gesundheit_SozialeDienste_Bildung_Wissenschaft_2027

ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ FÜR ALLE BEREICHE Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Preise der Tagungsstätten findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/3791 Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV Termin 06.09.2027 – 08.09.2027 Mosbach AS63-2709061 Gefährdungssituationen und Überlastung erkennen und anzeigen Warum es so wichtig ist, Gefährdungs- und Überlastungssituationen zu melden und zu dokumentieren Wirtschaftlichkeit wird oft mit Personalabbau und unbesetzten Stellen erkauft. Der Arbeitsalltag der Beschäftigten ist dadurch von wachsendem Leistungsdruck geprägt. Überlastung und Fehlleistung sind logische Folgen. Den psychischen Druck verdrängen Betroffene. Die daraus resultierende Überlastung führt häufig zu Sachbeschädigungen oder Gefährdungen von Personen. Das wiederum kann arbeitsrechtliche, strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Konsequenzen für die Verursacher*innen nach sich ziehen. Das Seminar behandelt die Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen, aber auch die Ziele und Folgen von Gefährdungsanzeigen sowie mögliche Inhalte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung. Darüber hinaus werden die Grundsätze der Arbeitnehmer*innenhaftung dargestellt und anhand von Praxisbeispielen bearbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Mögliche rechtliche und persönliche Folgen von Arbeits- überlastung x Hinweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleitung x Grundsätze der Arbeitnehmer*innenhaftung, aktuelle Fälle aus der Praxis und Rechtsprechung x Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bzw. der Dienststellen- leitung gegenüber den Beschäftigten bei der Ausgestaltung der Arbeit x Ziele, Inhalte und Folgen von Gefährdungsanzeigen x Pflichten des Arbeitgebers bzw. der Dienststellenleitung beim Umgang mit Gefährdungsanzeigen x Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung x Eckpunkte für eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung >> INHALTSVERZEICHNIS 42

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