JUGENDHILFE UND SOZIALE ARBEIT Einsatz von KI in der Sozialarbeit Digitalisierung mitgestalten In der Sozialarbeit werden zunehmend nicht nur die klassischen Büroanwendungen genutzt. Zur Dokumentation oder für die Betreuung von Adressat*innen gibt es immer mehr KI-Anwendungen, die zum Einsatz kommen. Doch wie verändern diese Anwendungen die Arbeitsabläufe, die Interaktion mit Adressat*innen und Kolleg*innen und wie weit wirkt sich das auf die Fachlichkeit und Qualität der Arbeit aus? Wir wollen uns ansehen, inwieweit diese Veränderungen neben dem Beschäftigtendatenschutz ebenfalls mitbestimmungsrelevant sind. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Möglichkeiten, Reichweite und Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung x Mitbestimmung bei der Einführung von KI (z. B. Einsatz von KI-Anwendungen für die Betreuung und Beratung von Adressat*innen) x EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutz- bzw. Landesdatenschutzgesetze x Auswirkungen auf Fachlichkeit und Qualität (z. B. KI versus Interaktion) x Haftungsrecht: Wer haftet bei Schäden für die Adressat*innen? x Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung: Datenschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Nutzung digitaler Endgeräte x Möglichkeiten der Aktualisierung bestehender betrieblicher Regelungen Termin 06.12.2027 – 08.12.2027 Gladenbach AS63-2712064 Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Preise der Tagungsstätten findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/4811 Zielgruppe Angesprochen sind BR und MAV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG und Regelungen für MAV Hinweis Für den Praxisbezug und als Diskussionsgrundlage bitte Regelungsbeispiele mitbringen. >> INHALTSVERZEICHNIS 66
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