LOHN/GEHALT/ TARIFVERTRAG TVöD-Aufbau: Grundlagen der Eingruppierung in Krankenhäusern nach dem TVöD-K-VKA Systematisch richtig eingruppieren auf Grundlage der tarifvertraglichen Regeln und Vorschriften Im TVöD sind die Eingruppierungsvorschriften in den §§ 12 und 13 geregelt. Diese Regelungen gelten auch für den Besonderen Teil »Krankenhäuser« des TVöD. Darüber hinaus gibt es in der Entgeltordnung des TVöD-VKA Besonderheiten für die Eingruppierung der Beschäftigten in Krankenhäusern. Personal- und Betriebsräten kommt bei der Eingruppierung eine große Verantwortung zu, da sie bei Einstellungen sowie Ein- und Umgruppierungen mitbestimmen und die tarifliche Richtigkeit der jeweiligen Eingruppierung überprüfen müssen. Im Seminar werden zunächst die Grundlagen der tarifvertraglichen Eingruppierungsvorschriften für Beschäftigte in Krankenhäusern sowie der Grundsatz der Tarifautomatik erarbeitet. Anschließend werden Aufbau und Systematik der Entgeltordnung sowie zentrale Begriffe vorgestellt und definiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Rechtsgrundlagen der Entgeltgestaltung und der Entgelt- bestandteile x Überblick über Aufbau und Inhalte des TVöD sowie die Eingruppierungsvorschriften x Beteiligte bei der Eingruppierung x Systematik der Eingruppierung nach TVöD x Aufbau und Struktur der Entgeltordnung x Definition von Tätigkeitsmerkmalen und Begriffen zur Eingruppierung x Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Seminargebühr 1.390,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Preise der Tagungsstätten findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/3042 Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV Termine 05.04.2027 – 09.04.2027 Saalfeld AS63-2704051 15.11.2027 – 19.11.2027 Bielefeld-Sennestadt AS63-2711151 >> INHALTSVERZEICHNIS 71
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