WIRTSCHAFTSAUS- SCHUSS/AUFSICHTSRAT Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen Die Anforderungen an Arbeitnehmervertreter*innen in Aufsichtsräten von Krankenhäusern und Altenpflegeunternehmen sind hoch: Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind die vorrangigen Ziele. Ob in fakultativen Aufsichtsräten von GmbHs oder in Aufsichtsräten gemäß Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz: Das Seminar bietet einen Überblick über Rechte, Pflichten sowie Aufgaben und stärkt die »Arbeitnehmer*innenbank«, um Strukturveränderungen in den Unternehmen erfolgreich (mit-)gestalten zu könnenn. Im Seminar wechseln sich Input- und Übungsphasen ab. Im Vorfeld der nächsten Aufsichtsratssitzung kann eine telefonische Beratung durch den Referenten in Anspruch genommen werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze x Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz und fakul- tativer Aufsichtsrat einer GmbH x Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder x Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt wird (Transparenz und Publizität, Corporate-Governance-Kodex) x Haftung der Aufsichtsratsmitglieder x Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen – ein erster Überblick x Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Preise der Tagungsstätten findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/2791 Zielgruppe Angesprochen sind BR in Aufsichtsräten der Gesundheitswirtschaft auf gesetzlicher und fakultativer Grundlage Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 670 BGB Termine 03.03.2027 – 05.03.2027 Walsrode AS63-2703032 >> INHALTSVERZEICHNIS 78
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