verdi-Seminare_Gesundheit_SozialeDienste_Bildung_Wissenschaft_2027

TOCHTER- GESELLSCHAFTEN Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Preise der Tagungsstätten findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/4529 Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV Hinweisg Das Seminar richtet sich auch an Interessenvertretungen aus Betrieben, deren Servicebereiche ausgelagert wurden. Termin 10.02.2027 – 12.02.2027 Berlin-Wannsee AS63-2702101 Erfolgreich mitbestimmen in Krankenhaus- Servicebetrieben Ohne uns läuft im Krankenhaus nichts! Schätzungen zufolge arbeiten inzwischen viele Krankenhaus- beschäftigte in ausgegliederten Servicegesellschaften. Diese Ausgliederungen haben sich in vielen Häusern strukturell verfestigt und sind häufig mit schlechteren Arbeitsbedingungen, geringerer Entlohnung und niedrigeren Sozialstandards verbunden. Im Seminar wird zunächst untersucht, um welche Form der Ausgliederung es sich bei den teilnehmenden Betrieben bzw. Unternehmen handelt. So kann geklärt werden, ob diese überhaupt zulässig war bzw. ist. Auch wenn die Standards in den Dienstleistungsbetrieben abgesenkt werden, bleiben die Mitbestimmungsrechte bestehen. Die Tatsache, dass Beschäftigte ähnlich wie Leiharbeitnehmer*innen in einen »fremden« Betrieb entsandt werden, erfordert genaue Kenntnis der entsprechenden Rechte. Gemeinsam prüfen wir, ob eine Rückführung in den abgebenden Betrieb möglich ist oder ob die Mitbestimmung in der bestehenden Unternehmensstruktur ausgebaut werden kann. Wie können ausgegliederte Bereiche effektiv in die Gesamt- und Konzernstrukturen der Inte- ressenvertretungen eingebunden werden? Wie kann die Zusammenarbeit mehrerer Interessenvertretungen in solchen Strukturen gelingen? Die Seminarinhalte in Stichworten: x Einordnung des Themas in die Arbeitsrechtssystematik x Die verschiedenen Formen von Ausgliederungen x Unterschiedliche Ausgliederungsformen führen zu unterschiedlichen Handlungsoptionen für die Interessenvertretung x Was kann die Interessenvertretung je nach Ausgliederungsform unternehmen? x Gibt es Wege zurück in den abgebenden Betrieb? x Mitbestimmung der Töchter über GBR und KBR >> INHALTSVERZEICHNIS 83

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