294 Arbeitsrecht 15 Umfang des Direktions- und Weisungsrechts des Arbeitgebers Grundlagen und Auswirkungen der Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Angesichts einer dünnen Personaldecke setzen Arbeitgeber Beschäftigte häufig auch für andere Arbeiten als für ihre eigentliche Tätigkeit ein und berufen sich in diesem Zusammenhang auf ihr Direktionsrecht. Die betroffenen Arbeitnehmer*innen werden in diesen Fällen sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert. Welche dieser Änderungen sind zulässig, und welche sollten nicht einfach hingenommen werden? Wann ist die Interessenvertretung zu beteiligen? Im Seminar werden rechtliche Grundlagen erarbeitet und Antworten für die Praxis entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Grundlagen, Ausgestaltung und Grenzen des Direktionsrechts › Versetzung vs. Direktionsrecht – Definitionen und Handlungsoptionen für die Interessenvertretung › Direktionsrecht und Änderungskündigung › Auswirkungen von Mitbestimmung und betrieblichen Regelungen auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers Termin | Ort | Nr. 06.05.– 08.05.2024 Walsrode | ver.di-Bildungszentrum AS08-2405061 30.09.– 02.10.2024 Fulda | Altstadthotel Arte AS08-2409301 Zielgruppe Betriebsrat, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 441 ff.) Seminargebühr 990,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Voraussetzung Besuch des BR-/PR-Grundseminars Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/2085
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