352 Kommunikation und Zusammenarbeit 20 Das erfolgreiche Monatsgespräch Im Betriebsverfassungsgesetz, in einigen Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber/Dienstherr mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen. Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen. Neben rechtlichen Kenntnissen ist für Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung. Die Seminarinhalte in Stichworten: › Rechtliche Grundlagen des Monatsgesprächs › Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG › Auswahl der Themen für das Monatsgespräch › Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten › Teilnahme Externer › Grundlagen der Gesprächsführung › Protokollierung der Gesprächsinhalte › Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch Termin | Ort | Nr. 11.03.– 13.03.2024 Köln | Dorint Hotel am Stadion AS31-2403113 14.10.– 16.10.2024 Dortmund | Mercure Hotel Centrum AS31-2410141 Zielgruppe Betriebsrat, Mitarbeitervertretung, Personalrat (zur Freistellung s. Seite 441 ff.) Seminargebühr 990,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Voraussetzung Besuch des BR-/PR-/MAV-Grundseminars Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/139
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