Jugend- und Auszubildendenvertretung 6 164 JAV-Praxis: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Jugend- und Auszubildendenvertretung Das kollektive und individuelle Arbeits- und das Berufsbildungsrecht werden durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar – unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u.a.) Berufsbildungsrecht, Arbeitsvertragsrecht, Kündigungsschutzrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz für Auszubildende sowie zum Urlaubsrecht. Die konkreten Themen werden auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und der erfolgten Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt. Termin | Ort | Nr. 2 9.09.– 01.10.2025 Naumburg | Bildungszentrale der ver.di-Jugend NA 01 250929 01 Zielgruppe J AV (zur Freistellung s. Seite 461 ff.) Seminargebühr 1 .030,00 € | Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Tagungsstättenpreise finden Sie beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage. Voraussetzung B esuch des JAV-Grundseminars Berücksichtigt die neueste Rechtsprechung. Tagesaktuelle Termine und weitere Informationen: www.verdi-bub.de/4015 i
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