Seminare für Interessenvertretungen 2026 / Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

KINDERTAGES- EINRICHTUNGEN Notfallvereinbarungen für Kitas als Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung zur Einführung und Umsetzung mitbestimmter Notfallvereinbarungen Die Personalbesetzung in Kindertageseinrichtungen ist immer mehr »auf Kante genäht«. Schon der Ausfall einer oder zweier Kolleg*innen führt zu Situationen, in denen die Beschäftigten und/oder die Kinder gefährdet sind. Einspringen aus dem »Frei« ist eher Standard als Ausnahme. Notfallvereinbarungen sind ein probates Mittel in solchen Fällen. Aber oft gibt es keine oder sie werden einseitig durch den Arbeitgeber festgelegt. Trotz bestehender Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung findet Mitbestimmung in der Regel nicht statt. Im Seminar betrachten wir zunächst die Ist-Situation und leiten aus dieser die notwendigen Handlungsschritte ab. Da die Beschäftigten ein wesentlicher Faktor zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten sind, beziehen wir ihre Beteiligung von Beginn an mit ein. Über die konkreten Anforderungen an Notfallvereinbarungen nähern wir uns also schrittweise der Durchsetzung einer Regelung an, die bei Ausfällen den Druck von den Kolleg*innen nehmen und klare Orientierung geben soll. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Notfallvereinbarungen x Flexible Arbeitszeiten und Notfallvereinbarungen x Auswirkungen auf Haftungsfragen x Einfluss der fortschreitenden Digitalisierung und der ständigen Erreichbarkeit der Beschäftigten x Beteiligungsrechte und Strategien der Interessenvertretung x Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Termin 03.09.2026 – 04.09.2026 Walsrode AS63-2609031 Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen: Kosten für Unterkunft und Verpflegung (inkl. MwSt.) Walsrode: 237,00 € Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, MAV und SBV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX verdi-bub.de/4636 68 >> INHALTSVERZEICHNIS

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