verdi-Seminare_Gesundheit_SozialeDienste_Bildung_Wissenschaft_2027

Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeits- zeiten in Krankenhäusern, Reha-Kliniken und Pflegeeinrichtungen Was tun bei kurzfristiger Änderung von Dienstplänen und ungeplanten Einsätzen? Die kurzfristige Änderung von Dienstplänen und der ungeplante Einsatz auf »fremden« Stationen belasten Kolleg*innen im Pflege- und Funktionsdienst. Deshalb nehmen sie neue Dienstplanmodelle der Arbeitgeberseite bereitwillig an, selbst wenn diese unfair sind und gegen Tarifverträge verstoßen. Beispiele: Stand-by-Dienst, Rollendienstplan oder Flexi-Dienst. Im Seminar befassen wir uns mit solchen Modellen der Arbeitgeberseite sowie mit bereits geschlossenen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen. Dabei geht es u.a. um die rechtliche Abgrenzung zu den gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und zu Tarifverträgen. Wir behandeln auch den Prozess der Beteiligung der Interessenvertretung bei der Einführung oder Ablehnung eines neuen Dienstplanmodells. Von der Initiative über die Bestandsanalyse und die Einbeziehung der Beschäftigten nähern wir uns schließlich den Anforderungen an Dienstpläne, die die Arbeitszeit mit fairen und funktionierenden Instrumenten verlässlicher machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Ausfallkonzepten x Flexible Arbeitszeiten und Ausfallkonzepte x Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten bei flexiblen Arbeitszeit- und Dienstplanmodellen x Einfluss der fortschreitenden Digitalisierung und ständiger Erreichbarkeit der Beschäftigten auf die Dienstplangestaltung x Beteiligungsrechte und Strategien der Interessen- vertretung x Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zu Ausfall- konzepten und flexiblen Arbeitszeitmodellen Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Preise der Tagungsstätten findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/3762 Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR und MAV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV Termin 23.09.2027 – 24.09.2027 Saalfeld AS63-2709231 ARBEITSZEIT Für die Bereiche Behindertenhilfe, Teilhabe und Inklusionsdienste, Kitas sowie Jugendhilfe und Soziale Arbeit bieten wir auf den Seiten 58, 61 und 63 spezielle Seminare zu Ausfallkonzepten bzw. Notfallvereinbarungen an. >> INHALTSVERZEICHNIS 37

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