verdi-Seminare_Gesundheit_SozialeDienste_Bildung_Wissenschaft_2027

KINDERTAGES- EINRICHTUNGEN Notfallvereinbarungen für Kitas als Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung zur Einführung und Umsetzung mitbestimmter Notfallvereinbarungen Die Personalbesetzung in Kindertageseinrichtungen ist häufig »auf Kante genäht«. Schon der Ausfall einer oder zweier Kolleg*innen führt zu Situationen, in denen die Beschäftigten und/ oder die Kinder gefährdet sind. Einspringen aus dem »Frei« ist eher die Regel als die Ausnahme. Notfallvereinbarungen sind in solchen Fällen ein probates Mittel. Oft gibt es jedoch keine oder sie werden einseitig durch den Arbeitgeber festgelegt. Trotz bestehender Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung findet Mitbestimmung in der Regel nicht statt. Im Seminar betrachten wir zunächst die Ist-Situation und leiten aus dieser die notwendigen Handlungsschritte ab. Da die Beschäftigten ein wesentlicher Faktor zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten sind, beziehen wir ihre Beteiligung von Beginn an mit ein. Über die konkreten Anforderungen an Notfallvereinbarungen nähern wir uns schrittweise der Durchsetzung einer Regelung, die bei Ausfällen den Druck von den Kolleg*innen nehmen und klare Orientierung geben soll. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Notfallvereinbarungen x Flexible Arbeitszeiten und Notfallvereinbarungen x Auswirkungen auf Haftungsfragen x Einfluss der fortschreitenden Digitalisierung und der ständigen Erreichbarkeit der Beschäftigten x Beteiligungsrechte und Strategien der Interessenvertretung x Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Termin 21.06.2027 – 22.06.2027 Mosbach AS63-2706211 Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Preise der Tagungsstätten findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/4636 Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV >> INHALTSVERZEICHNIS 60

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