BEHINDERTENHILFE, TEILHABE- UND INKLUSIONSDIENSTE Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeitszeiten in der Behindertenhilfe sowie bei Teilhabe- und Inklusionsdiensten Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei der Einführung und Ausgestaltung eines Ausfallkonzepts Gute Ausfallkonzepte können dazu beitragen, dass Belastungen aufgrund von Unterbesetzung und kurzfristigem Einspringen zurückgehen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Rahmenbedingungen stimmen. Vorsicht ist geboten, damit Ausfallkonzepte nicht lediglich den Personalmangel verwalten. In dem Seminar befassen wir uns mit verschiedenen Ausfallkonzepten. Wir wollen diese inhaltlich bewerten und prüfen, welche Regelungen Beschäftigte entlasten. Darüber hinaus geht es um die rechtliche Abgrenzung zu den gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zu Tarifverträgen, die berücksichtigt werden müssen. Wir erarbeiten Kriterien dafür, was in Betriebs- und Dienstvereinbarungen geregelt sein muss und betrachten den Prozess der Beteiligung der Interessenvertretung bei der Einführung von Ausfallkonzepten: von der Initiative über die Bestandsanalyse bis hin zur Einbeziehung der Beschäftigten. Dabei betrachten wir auch die Rahmenbedingungen und formulieren Anforderungen an Dienstpläne, die die Arbeitszeit mit fairen und funktionierenden Instrumenten verlässlicher machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Kurzeinführung: Rechtliche Grundlagen und Zulässigkeit von Ausfallkonzepten x Flexible Arbeitszeiten und Ausfallkonzepte x Auswirkungen auf die Rechte der Beschäftigten bei flexiblen Arbeitszeit- und Dienstplanmodellen x Einfluss von fortschreitender Digitalisierung und ständiger Erreichbarkeit der Beschäftigten auf die Dienstplangestaltung x Beteiligungsrechte und Strategien der Interessenvertretung x Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Termin 11.10.2027 – 12.10.2027 Undeloh AS63-2710112 Seminargebühr 790,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Preise der Tagungsstätten findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/4635 Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV Auf Seite 37 haben wir noch ein Seminar zum Thema »Gewaltschutz für Beschäftigte …« für dich. >> INHALTSVERZEICHNIS 63
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