verdi-Seminare_Gesundheit_SozialeDienste_Bildung_Wissenschaft_2027

BEHINDERTENHILFE, TEILHABE- UND INKLUSIONSDIENSTE Mitbestimmung in ambulanten Betrieben der Pflege und bei Teilhabe- und Inklusionsdiensten Rechtsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im ambulanten Bereich Der berufliche Alltag im ambulanten Bereich unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Arbeit in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Die Beschäftigten arbeiten überwiegend allein, oftmals bei Klient*innen und Patient*innen in privater Umgebung oder auch in anderen Einrichtungen, die nicht zum eigenen Betrieb gehören. Dabei sind sie meist unterwegs und benötigen deshalb andere Regelungen als unter stationären oder teilstationären Bedingungen. Zudem ist es für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen im ambulanten Bereich schwieriger, mit den Beschäftigten in Kontakt zu bleiben. Dieses Seminar richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen, deren Kolleg*innen unter den oben genannten Bedingungen arbeiten. Wir beleuchten die Rechtslage im unmittel- baren Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten. Aus der Vielzahl an Themen, die sich durch ambulante Arbeit ergeben, nehmen wir konkret die Arbeitswege, Arbeitsorte und Arbeitszeitfragen in den Blick. Die Seminarinhalte in Stichworten: x Überblick über rechtlich relevante Themen bei mobiler Arbeit x Beteiligungsrechte (am Beispiel eines Betriebsrats) und taktische Vorgehensweise bei den Themen:  Alles rund um Arbeitswege, Mobilität und Arbeits- und Pausenorte  Ambulantisierung und Gesundheitsschutz im Privathaushalt – z. B. schwere Lasten, mangelnde Hygiene  Arbeitszeitfragen bei mobiler Arbeit/Einsätzen im Privathaushalt – z. B. Fahrzeiten, Ruhezeiten, Höchstarbeitszeit, Pausen Termin 07.06.2027 – 09.06.2027 Mosbach AS63-2706071 Seminargebühr 995,00 € Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. Die aktuellen Preise der Tagungsstätten findest du beim jeweiligen Seminar auf unserer Homepage: www.verdi-bub.de/4775 Zielgruppe Angesprochen sind BR, PR, SBV und MAV Freistellung § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX und Regelungen für MAV >> INHALTSVERZEICHNIS 62

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