Was können Seminare, was KI nicht ersetzen kann?
Künstliche Intelligenz verändert, wie wir Informationen suchen, Wissen verarbeiten und lernen. Sie kann uns unterstützen, Texte erstellen, Fragen beantworten und bei vielen Aufgaben helfen. Doch Wissen allein reicht nicht aus: Gerade für die Arbeit gesetzlicher Interessenvertretungen kommt es darauf an, Informationen einzuordnen, kritisch zu bewerten und gemeinsam Lösungen für die Praxis zu entwickeln.
Seminare bieten genau diesen Raum: für Austausch, Diskussion, gemeinsames Lernen und die Verbindung von Fachwissen mit betrieblichen Erfahrungen. KI kann dabei ein hilfreiches Werkzeug sein – den persönlichen Austausch, die gemeinsame Reflexion und das Lernen voneinander ersetzt sie jedoch nicht.
Unsere FAQ zeigt, was KI leisten kann, wo ihre Grenzen liegen und warum qualifizierte Bildungsangebote auch in Zukunft eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Interessenvertretung bleiben.
KI ist eine Technik, die mit sehr vielen Daten arbeitet und daraus Muster erkennt. Sie kann zum Beispiel Texte zusammenfassen, Fragen beantworten oder Formulierungsvorschläge machen.
LLM steht für „Large Language Model“ – ein KI-Sprachmodell, das mit sehr vielen Texten trainiert wurde. Es kann auf Anfrage Antworten geben, Texte schreiben, umformulieren, erklären und zusammenfassen. Bekannte Beispiele sind ChatGPT von OpenAI, Claude von Anthropic, Gemini von Google, Copilot von Microsoft und Perplexity. Europäische Alternativen sind zum Beispiel Mistral Vibe, Lumo und SwissGPT. Einige bieten zusätzliche Datenschutzfunktionen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder passwortgeschützte Dienste.
Sehr vereinfacht ausgedrückt arbeitet ein KI-Sprachmodell wie ein*e Bibliothekar*in, der*die viele Bücher und Texte gelesen hat. Du stellst eine Frage und möchtest etwas wissen. Die Person kann antworten, da sie das zur Antwort passende Buch gelesen hat. Vielleicht hat sie es aber auch nicht gelesen oder nicht richtig verstanden und erfindet dann eine Antwort.
Ähnlich ist es bei KI-Sprachmodellen. Sie werden mit viel Wissen digital ausgestattet und können passende Antworten geben. Wenn sie in der virtuellen „Bibliothek” keine passende Antwort finden, können sie auch „halluzinieren”. Die Antwort hängt dann auch immer davon ab, auf welche Quellen die KI-Sprachmodelle zugreifen, z. B. auf eine Quelle eines Arbeitgeberverbands oder eine Broschüre, die von einer Gewerkschaft veröffentlicht wurde.
In unseren Seminaren geht es nicht nur darum, euch Wissen und die neuesten gesetzlichen, tarifvertraglichen Grundlagen zu vermitteln. Informationen lassen sich heute (auch mit Unterstützung von KI) schnell finden. Entscheidend ist, sie richtig einzuordnen, kritisch zu hinterfragen und für die eigene betriebliche Praxis nutzbar zu machen. Genau dabei begleiten wir euch. Unsere Bildungsangebote schaffen Räume für Austausch, Diskussion und gemeinsames Lernen. Hier könnt ihr Erfahrungen teilen, unterschiedliche Perspektiven kennenlernen und gemeinsam Lösungen entwickeln. So gewinnt ihr Orientierung, stärkt eure Urteilsfähigkeit und entwickelt die Handlungssicherheit, die ihr braucht, um die Interessen der Beschäftigten kompetent und wirksam zu vertreten. Unser Anspruch ist es, euch fachlich, persönlich, sozial und politisch zu stärken, damit ihr Herausforderungen selbstbewusst begegnen und Veränderungen aktiv mitgestalten könnt. Lernen soll dabei praxisnah, lebendig und inspirierend sein und vor allem Lust auf mehr machen.
Dabei nutzen wir auch die Möglichkeiten, die KI für zeitgemäße Bildungsarbeit bietet. Der persönliche Austausch, die gemeinsame Reflexion und das Lernen voneinander bleiben jedoch das Herzstück unserer Seminare.
Sagen darf der Arbeitgeber natürlich viel. Aber er kann euch die Teilnahme an einem erforderlichen Seminar nicht allein mit dem Hinweis auf KI verweigern. Wenn die vermittelten Kenntnisse für eure Arbeit als gesetzliche Interessenvertretung erforderlich und sachdienlich sind, habt ihr Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme – zum Beispiel nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 BPersVG oder den entsprechenden Regelungen der Landespersonalvertretungsgesetze.
Ob ein Seminar erforderlich ist, beurteilt ihr als Gremium mit eigenem Spielraum. Nach der Rechtsprechung sind Selbststudium, Fachliteratur, Internetrecherche oder KI keine gleichwertige Alternative, besonders bei komplexem Spezial- oder Vertiefungswissen. Auf die Teilnahme an Seminaren, die euch die notwendigen Grundlagenkenntnisse vermitteln, habt ihr alle im Gremium Anspruch – KI hin oder her.
Kurz gesagt: KI kann euch bei eurer Arbeit unterstützen, ersetzt aber keine erforderliche Schulung.
Ja, das könnt ihr und sicherlich nutzen viele von euch KI-Sprachmodelle bereits jetzt in unseren Seminaren, beispielsweise zur Recherche von Antworten auf Fragestellungen. Aber es geht und soll auch weiterhin ohne gehen, da wir euch alle Materialien, die ihr in den Seminaren benötigt, z. B. Gesetzestexte, Kommentare oder Tarifverträge, zur Verfügung stellen. Wenn ihr KI nutzen wollt, geben wir euch Tipps, worauf ihr achten müsst. Das machen wir auch in eigenen Seminarangeboten.
Bei ver.di b+b beschäftigen wir uns aktiv damit, wie KI-Sprachmodelle sinnvoll und zielorientiert in der Bildungsarbeit für gesetzliche Interessenvertretungen eingesetzt werden können, um euch auch so bei euren Aufgaben und Beteiligungsrechten zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten zu unterstützen.
Dabei geht es nicht nur darum, euch beim Lernen und in eurer betrieblichen und Seminarpraxis besser zu begleiten. Im Forschungsprojekt (AI)24gIV entwickeln wir als ver.di b+b gemeinsam mit der Universität Göttingen, der TU Clausthal und weiteren Bildungspartner*innen eine KI-gestützte Lernanwendung, die
- datenschutzkonform und diskriminierungsfrei arbeitet,
- in u. a. unseren Seminaren aktuell erprobt wird,
- und im Rahmen eines interdisziplinären Forschungsverbunds fortlaufend weiterentwickelt wird.
Ja. KI verändert Arbeit bereits heute – in Betrieben, Verwaltungen und Unternehmen. Sie beeinflusst Prozesse, Tätigkeiten und Qualifikationsanforderungen. Der europäische AI Act setzt dafür einen wichtigen Rechtsrahmen. KI kann entlasten – etwa beim Schreiben von E-Mails, beim Auswerten von Daten oder bei wiederkehrenden, monotonen Aufgaben. Gleichzeitig entstehen wichtige Fragen zu Mitbestimmung, Datenschutz, Diskriminierungsschutz, Transparenz und Arbeitgeberpflichten. Nicht zuletzt kann KI viele Arbeitsplätze gefährden. Hier sind Strategien der Interessenvertretungen gefragt, die den Einsatz von KI für alle Beteiligten zum Gewinn machen.
In unseren KI-Seminaren arbeitet ihr mit Praxisbeispielen, unterscheidet KI- von IT-Systemen und lernt zentrale europäische, arbeits- und datenschutzrechtliche Grundlagen kennen. Ihr entwickelt Handlungsansätze für eure Interessenvertretung, besprecht Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten und erarbeitet Bausteine für betriebliche Regelungen.
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