Der korrekte Beschluss zum Seminar
Dass sich die Mitglieder der Interessenvertretungen weiterbilden können, ist gesetzlich geregelt. Denn ohne entsprechende Qualifizierung können der Arbeitsalltag und das komplizierte Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht nicht bewältigt werden. Trotz des gesetzlichen Anspruchs kommt es aber häufig zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber/der Dienststellenleitung. Das muss nicht sein! Wichtig ist, dass der Beschluss zum Seminarbesuch von Anfang an richtig formuliert wird.