Service für BR, PR, JAV, MAV + SBV

Hinweise zur Anmeldung

Auf dieser Seite haben wir Informationen rund um den Seminarbesuch für Sie zusammengestellt – von Antworten auf häufig gestellte Fragen bis hin zu Wissenswertem rund um den richtigen Seminarbeschluss, die korrekte Mitteilung an den Arbeitgeber und detaillierten Freistellungshinweisen für unterschiedliche Zielgruppen.

Anmeldung / Reservierung
PDF-Formulare für die Seminaranmeldung und Reservierung
zu den Formularen
Seminarbeschluss
Formulare zur Beschlussfassung der Seminarteilnahme für Betriebsrat, Personalrat, JAV, Mitarbeitervertretung und Wahlvorstand
zu den Formularen
Seminarteilnahme-Mitteilung
Formulare zur Seminarteilnahme-Mitteilung an den Arbeitgeber bzw. die Dienststelle
zu den Formularen

Wissenswertes zu Seminaren bei ver.di b+b

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Unsere Seminarangebote basieren auf der Rechtsgrundlage des § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. auf den entsprechenden Rechtsgrundlagen der übrigen Interessenvertretungen. Vorausgesetzt, die Beschlussfassung zum Seminar ist richtig und vollständig erfolgt und der Arbeitgeber/die Dienststelle wurde rechtzeitig informiert (Seminarbeschluss). Der Arbeitgeber muss zunächst das Entgelt für die Zeit des Seminars fortzahlen. Darüber hinaus muss er den Betriebsrat auch von den Seminargebühren und den Kosten der Unterkunft und der Verpflegung freistellen. Dies ist gesetzlich geregelt (§§ 37 Abs. 2 u. 6, 40 BetrVG).

Keine Sorge, unsere Veranstaltungen sind nicht an die ver.di-Mitgliedschaft gebunden. Wir freuen uns über jedes Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung auf unseren Seminaren.

Unsere Seminargebühren liegen im Vergleich zu anderen Anbietern im mittleren Preissegment. Hinzu kommen die Kosten für Übernachtung und Verpflegung. Mit den Seminarhotels und ver.di-Bildungszentren haben wir günstige Pauschaltarife vereinbart.

Aufgrund unserer Gemeinnützigkeit verfolgen wir keine Gewinnerzielungsabsicht mit der Veranstaltung unserer Seminare, sondern kalkulieren lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten.

Neben den Referent*innenkosten (Honorar, Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung) auch die Kosten für Teilnehmer*innenmaterial, für Arbeitsmittel, Medien, Seminartechnik, Seminarräume, für die Seminarorganisation und -verwaltung.

Unsere Tagungsorte sind ver.di-Bildungszentren oder gut ausgestattete Tagungshotels.

Die Leitung unserer Seminare liegt bei erfahrenen Teams, in denen sich umfangreiches themenbezogenes Wissen, pädagogische Kompetenz und die erforderliche Praxisnähe vereinen. Die meisten unserer Teamer*innen kommen (ursprünglich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfahrungen als Betriebsrats-, Personalrats- oder JAV-Mitglied gesammelt.

Wir möchten Ihnen optimale Bedingungen bieten und arbeiten daher am liebsten in kleinen Gruppen. Die Zahl der Seminarteilnehmer*innen ist begrenzt. Eine schnelle Anmeldung sichert Ihnen einen Seminarplatz.

Bitte melden Sie sich schriftlich an: auf unserer Internetseite, per Fax oder Post. Nach der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung erfolgt die Reservierung. Sie erhalten danach von uns eine Anmeldebestätigung.

Eine Anmeldung ist verbindlich. Was beachtet werden muss, beschreiben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teilnahmebedingungen).

Wir informieren Sie, wenn wir Sie nur auf die Warteliste setzen können. Wird ein Platz frei und Ihre Anmeldung verbindlich, werden Sie umgehend unterrichtet. Sollte kein Platz frei werden, schlagen wir Ihnen andere Seminartermine vor.

Nein. Wir buchen für Sie die Übernachtung und Verpflegung. Vom Hotel oder dem Bildungszentrum erhalten Sie hierüber am letzten Seminartag eine Rechnung. Diese leiten Sie an die zuständige Stelle des Betriebs oder der Dienststelle weiter. Falls Sie das Seminar absagen müssen, vergessen Sie bitte nicht, Ihr Zimmer im Hotel/Bildungszentrum direkt zu stornieren.

In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre Stornierung so schnell wie möglich schriftlich mit. Bei einem Rücktritt bis zu 28 Tagen vor Seminarbeginn erstatten wir die volle Seminargebühr. Bis zum 7. Tag ziehen wir eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 100 € von der Erstattung ab. Danach wird die volle Seminargebühr erhoben. Das Hotel bzw. das Bildungszentrum wird eventuell bei einer Stornierung außerhalb der Stornofristen Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Sie können uns aber auch eine*n Ersatzteilnehmer*in benennen. Dann fallen keine Stornierungskosten an (s.a. Teilnahmebedingungen).

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss die Rechnung auf den „schuldrechtlichen Leistungsempfänger“, d.h. auf den jeweiligen Vertragspartner ausgestellt werden. Unser Vertragspartner ist grundsätzlich die Person, die die Anmeldung vornimmt. Als Seminarteilnehmende haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Anmeldung stellvertretend für Ihren Arbeitgeber vorzunehmen. Als Rechnungsempfänger und -adresse können Sie im Anmeldeprozess dann direkt Ihren Arbeitgeber/Ihre Dienststelle angeben, so dass die Rechnung direkt auf Ihren Arbeitgeber/Ihre Dienststelle ausgestellt wird.

© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH

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