Pflege von Angehörigen
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wächst seit Jahren. Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen im Sinne des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) pflegebedürftig. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts ist die Zahl in den drei Jahren davor um 15 Prozent gestiegen. Im Dezember 2023 wurden knapp fünf Millionen, also etwa 90 Prozent der Pflegebedürftigen, zu Hause versorgt. 3,1 Millionen von ihnen erhielten ausschließlich Pflegegeld. Diese Menschen wurden überwiegend von Angehörigen gepflegt.
Sehr viele dieser Angehörigen sind zugleich erwerbstätig. Auch deren Zahl steigt stark an. Expert*innen rechnen damit, dass bis Ende des Jahrzehnts 9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig sein werden. Jenseits der nüchternen Zahlen ist klar: Immer mehr Menschen müssen sich auf die Doppelbelastung durch Pflege und Beruf einstellen. Leider sind es überwiegend Frauen, die diese Care-Arbeit leisten: mehr als 70 Prozent.
Zwei Gesetze regeln insbesondere, wie Angehörige Pflege und Beruf bewältigt können: das Gesetz zur Pflegezeit vom 28. Mai 2008 (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) und das Gesetz zur Familienpflegezeit vom 6. Dezember 2011 (Familienpflegezeitgesetz – FPfZG).
