Urteile
JAV-Wahl – Wahlvorschlag der Gewerkschaft
Orientierungssätze
Beauftragte einer Gewerkschaft, die den Wahlvorschlag einer Gewerkschaft für die Wahl zu einer Jugend- und Auszubildendenvertretung unterzeichnen, müssen dazu nicht wahlberechtigt sein. Sie brauchen also weder jugendlich zu sein, noch sich in einer Ausbildung befinden – sie müssen aber der Dienststelle angehören.
Gericht
Bundesarbeitsgericht vom 03.02.1995Aktenzeichen
6 P 5/93Rechtsgrundlage
§ 19 Abs. 9 BPersVG, § 8 Abs. 3 BPersVWO
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