Urteile
Übernahme eines JAV-Mitglieds in ein Arbeitsverhältnis nach § 9 BPersVG (a.F.) § 56 BPersVG (n.F.)
Orientierungssätze
Ein Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, in den letzten drei Monaten vor Beendigung der Ausbildung bei Stellenbesetzungen zu berücksichtigen, dass JAV-Mitglieder ihre Weiterbeschäftigung begehren könnten, er muss das aber nicht tun, wenn die JAV-Wahlen noch nicht stattgefunden haben. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber am 1. April freie Stellen besetzt, das JAV-Mitglied, das die Übernahme erreichen wollte, wurde aber erst am 16. Mai gewählt.
Gericht
Bundesverwaltungsgericht vom 20.11.2007Aktenzeichen
6 PB 14/07Rechtsgrundlage
§ 9 BPersVG (a.F.) § 56 BPersVG (n.F.)
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