Urteile
Wahlberechtigung in der Freizeitphase der Altersteilzeit II
Orientierungssätze
Die Mitgliedschaft einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers im Personalrat erlischt mit Beginn der Freistellungsphase des nach dem Blockmodell vereinbarten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
Gericht
Bundesverwaltungsgericht vom 15.05.2002Aktenzeichen
6 P 8/01
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