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Urteile

Wahlberechtigung in der Freizeitphase der Altersteilzeit II

Orientierungssätze

Die Mitgliedschaft einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers im Personalrat erlischt mit Beginn der Freistellungsphase des nach dem Blockmodell vereinbarten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.

  • Gericht

    Bundesverwaltungsgericht vom 15.05.2002
  • Aktenzeichen

    6 P 8/01

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