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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf

Arbeitgeber sind nach § 167 Abs. 2 SGB IX zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber ein BEM durchzuführen. Ziele sind die Gesundheitsprävention, die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes. Das BEM soll alle arbeitsunfähig Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern.

BEM ist ein Teilaspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung und ist nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe. Ihre Beteiligung am BEM ist verpflichtend und steht weder zur Disposition des Arbeitgebers noch zur Disposition der betroffenen Beschäftigten.

Die Arbeitsgerichte haben verbindliche Verfahrenspflichten zur Umsetzung des BEM, zum Schutz von (Gesundheits-)Daten und zur Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung entwickelt.

Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf des BEM-Verfahrens. Checklisten und beispielhafte Regelungen aus Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt, die Struktur und Durchführung eines BEM-Gesprächs wird erläutert.

    • Zielgruppe

      Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
    • Freistellung

      § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
    • Bewertung

      (855 Bewertungen)
      94,9 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

    Erfahrungsaustausch zu Zeiten von Arbeitsunfähigkeit und zum Umgang mit Krankheit im Betrieb
    Rechtliche Grundlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Arbeits- und Verwaltungsgerichte:

    • Betriebliche Wiedereingliederung nach § 167 Abs. 2 SGB IX
    • Mitbestimmungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung
    • Rechtsprechungsübersicht, z.B. zur personenbedingten Kündigung oder zu Rechten und Pflichten der Interessenvertretung

    Gesundheit, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit in der betrieblichen Praxis (u.a. Überblick zu den Regelungen im SGB V und SGB VII)
    Eingliederungs- statt Rückkehrgespräch, Pflichten des Arbeitgebers
    Sanktionen für Arbeitnehmer*innen bei Zustimmungsverweigerung, Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
    Beanspruchungen und Belastungen am Arbeitsplatz (Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, Stellenbeschreibung)
    Interne und externe Beteiligte des BEM
    Fördermöglichkeiten für die Beteiligten
    Regelungsinhalte einer Dienst-/Betriebsvereinbarung zum BEM
    Tipps für die praktische Umsetzung von Dienst-/Betriebsvereinbarungen zum BEM
    Gesprächskompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Erkennen, Vermeiden und Lösen von Konflikten)
    Präventionsgespräche:

    • Unterschiedliche Interessen und Ziele der Akteur*innen erkennen und benennen
    • Rechtliche Einschätzung von riskanten Gesprächsthemen


    Hier den Themenplan als PDF downloaden.

    Termine

    02.11. – 06.11.2026 Nordrhein-Westfalen | Düsseldorf
    Speziell für den Bereich Handel
    weitere Infos | Anmeldung

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