Umgang des Betriebsrats mit Beschwerden von Beschäftigten
Das Beschwerderecht gemäß §§ 84-86a BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz bietet Beschäftigten die Möglichkeit der Beschwerde beim Arbeitgeber und beim Betriebsrat. §§ 84–86a BetrVG heben dieses Recht und die entsprechenden Verfahrensregelungen ausdrücklich hervor.
Neben den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten stellt sich bei dieser besonders anspruchs- und vertrauensvollen Aufgabe vor allem die Frage der richtigen Herangehensweise. Denn der Betriebsrat fungiert im Umgang mit Beschwerden häufig nicht nur als Interessenvertretung, sondern auch als Beratungs- und Vermittlungsinstanz.
In diesem Seminar werden die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Beschwerdeverfahren erarbeitet. Neben den rechtlichen Grundlagen geht es auch um die Rolle des Betriebsrats als Berater und Vermittler.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Beschwerderecht gemäß § 84 BetrVG: Beschwerdegegenstand und Beschwerdeverfahren
- Vorgehensweise des Betriebsrats im Beschwerdeverfahren gemäß § 85 BetrVG
- Möglichkeit der Anrufung der Einigungsstelle
- Die Rolle des Betriebsrats als Berater, Vermittler, Interessenvertreter
- Beachtung von tarifvertraglichen Regelungen zum Beschwerdeverfahren
- Gestaltung des Beschwerdeverfahrens durch eine Betriebsvereinbarung
- Instrumentalisierung des Beschwerderechts
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Bewertung
92,6 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Überblick über die Regelungen zum Beschwerderecht aus dem Grundgesetz sowie dem BetrVG
Beschwerderecht gemäß § 84 BetrVG: Beschwerdegegenstand und Beschwerdeverfahren
Vorgehensweise des Betriebsrats im Beschwerdeverfahren gemäß § 85 BetrVG
Möglichkeit der Anrufung der Einigungsstelle
Die Rolle des Betriebsrats als Berater, Vermittler, Interessenvertreter
Beachtung von tarifvertraglichen Regelungen zum Beschwerdeverfahren
Gestaltung des Beschwerdeverfahrens durch eine Betriebsvereinbarung
Folgen für die Beschäftigten bei Beschwerden (z.B. Whistleblowing und das Benachteiligungsverbot aus dem BGB)
Instrumentalisierung des Beschwerderechts
Termine
03.04. – 04.04.2025 Baden-Württemberg | Mosbach | weitere Infos | Anmeldung | |
13.11. – 14.11.2025 Nordrhein-Westfalen | Köln | weitere Infos | Anmeldung |
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