Tarifvertrag Einzelhandel NRW: Eingruppierung
Durch Anwendung der Überwachungs- und Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und unter aktiver Nutzung tarifvertraglicher Ansprüche können Betriebsräte einen Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit leisten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte um die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bedeutsam.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einkommensentwicklung und die persönlichen und betrieblichen Auswirkungen
- Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung
- Eingruppierungsgrundregeln
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei über- und außertariflichen Zulagen sowie bei Leistungsentlohnung
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen
- Wesentliche Inhalte des Lohn- und Gehaltstarifvertrags
- Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten
- Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Bewertung
80,6 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
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