Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht
Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Aufgabe des Personalrats ist es u.a., die Einhaltung der Gesetze, die zugunsten der Beschäftigten gelten, zu überwachen. Hierzu gehören auch die Regelungen zum Beamtenrecht, welche auf Bundes- oder der jeweiligen Landesebene erlassen wurden. Personalräte sollten in diesem Bereich fundierte Kenntnisse haben, um ihren Überwachungspflichten nachkommen zu können.
Im Seminar werden die Regelungen zum Beamtenrecht ausführlich vorgestellt. Zusätzlich werden die tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes erläutert, soweit sie Bezug zum Beamtenrecht haben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundlagen und Grundbegriffe des Beamtenrechts
- Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst
- Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit
- Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung
-
Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Bewertung
81,4 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
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