Interessenvertretung im Aufsichtsrat 2
In diesem Seminar werden Erfahrungen aus der Arbeit im Aufsichtsrat kritisch reflektiert und die Kompetenzen anhand verschiedener Schwerpunktthemen gestärkt. Um ein sicheres und wirksames Agieren zu ermöglichen, werden entsprechende Inhalte mit praxisnahen Übungen vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
- Beauftragung des*der Jahresabschlussprüfer*in
- Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement
- Corporate-Governance-Kodex – Vertiefung
- Qualität der Informationsversorgung
- Zustimmungsbedürftige Geschäfte
- Wirksamkeit der Überwachung
- Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars „Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1“ -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH
Überwachung und Beratung von Vorstand oder Geschäftsführung:
- Aufsichts- und Kontrollfelder
- Bestellung und Abberufung des Vorstands/der Geschäftsführung
- Berichtspflichten der Geschäftsleitung
- Zustimmungsbedürftige Geschäfte
- Pflichten der Unternehmensleitung
- Jahresabschluss, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
- Beauftragung des*der Jahresabschlussprüfer*in
- Controlling, Kennzahlen, Risikomanagement
Arbeit in Ausschüssen (Bestellung und Besetzung, Recht auf Teilnahme an Ausschüssen)
Corporate-Governance-Kodex – Vertiefung (Inhalt, Zweck und Grenzen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex, Umsetzung in börsennotierten oder nicht-börsennotierten Unternehmen und Non-Profit-Organisationen)
Vorstandsvergütung und Abfindung – Angemessenheit
Qualität der Informationsversorgung
Informationspflichten der*des Aufsichtsratsvorsitzenden
Verhandeln im Aufsichtsrat (Ziele, Rolle, Funktionen und Strategien der Arbeitnehmervertreter*innen)
Gesellschaftsrecht, Konzernverhältnisse
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