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Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit?

Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit

Dem Fachkräftemangel soll u.a. durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abgeholfen werden, was vor allem auf die Arbeitszeitgestaltung zielt. Diese ist jedoch durch gegenläufige Tendenzen gekennzeichnet: einerseits durch den Trend zur Verlängerung und Intensivierung, andererseits durch zunehmende Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Beschäftigten. Das verlangt häufig nach betrieblicher Ausgestaltung der tariflichen und gesetzlichen Rahmenvorgaben.

In diesem Seminar werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden unterschiedliche Regelungen vorgestellt, die die Ansprüche von Beschäftigten in Bezug auf Teilzeit, Elternzeit und Pflegezeit festlegen. In diesem Zusammenhang wird vor allem der Begriff 'betriebliche Erfordernisse' konkretisiert.

Zum anderen sollen Erfahrungen ausgetauscht werden, wie bzw. ob die Interessenvertretung die unterschiedlichen Ansprüche und Interessen der Beschäftigten gleichermaßen vertreten kann. Ein Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Arbeitsorganisation der Arbeitnehmer*innen, die im Zweifelsfall wegen einer Arbeitszeitreduzierung mehr Arbeit zu bewältigen haben.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Gesetzliche Ansprüche auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Beispielhafte Regelungen zu Elternzeit, Pflegezeit und Teilzeit
  • Sonderformen der Altersteilzeitregelungen
  • Rechtsprechung zum Begriff der betrieblichen Erfordernisse bzw. Gründe
  • Benachteiligungsverbot und unterschiedliche Interessen
  • Mehrarbeit und Belastung vermeiden bzw. vermindern

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des BR-/PR-/MAV-Grundseminars
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Bewertung

    (20 Bewertungen)
    96,3 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Übersicht über die geltenden Gesetze zur Elternzeit, Teilzeitarbeit und Pflegezeit
Teilzeitbeschäftigung gemäß § 8 TzBfG:

  • Ziel des Gesetzes, Förderung von Teilzeit
  • Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit
  • Verbot der Kündigung wegen Teilzeit
  • Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot
  • Verfahrensablauf
  • Ablehnung wegen betrieblicher Gründe
  • Verteilung der Arbeitszeit
  • Anspruch auf Aus- und Weiterbildung

Arbeit auf Abruf gemäß § 12 TzBfG
Arbeitsplatzteilung gemäß § 13 TzBfG
Teilzeitarbeit auf der Grundlage des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:

  • Anspruchsgrundlage
  • Meldefristen
  • Rückkehrmöglichkeiten

Teilzeitarbeit nach dem Pflegezeitgesetz 
Beispielhafte betriebliche Regelungen zu Elternzeit, Pflegezeit und Teilzeit
Aktuelle Rechtsprechung zu Ansprüchen auf Teilzeit; Fallbearbeitung
Personalplanung bei Vertretung und Ersatz bei Teilzeitbeschäftigung:

  • Pflichten des Arbeitgebers, um Mehrarbeit und Belastung zu vermeiden/zu vermindern
  • Überblick: Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung


Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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