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BPersVG für Betriebsvertretungen: NATO-Truppenstatut und Bundespersonalvertretungsgesetz

Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut sieht u.a. Einschränkungen der Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung aus dem BPersVG vor. Es enthält aber auch Regelungen über die arbeitsrechtliche Stellung der Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften. Um die Aufgaben als Betriebsvertretung erfüllen zu können, ist die Kenntnis dieser Regelungen unbedingte Voraussetzung.

In diesem Grundlagenseminar werden deshalb die speziellen völkerrechtlichen Vereinbarungen des NATO-Truppenstatuts und deren Besonderheiten bei den Stationierungsstreitkräften sowie die für die Betriebsvertretung wichtigen Regelungen aus dem Zusatzabkommen dargestellt und erläutert. Besonderer Wert wird dabei auf die Aufarbeitung der Fallschilderungen der Teilnehmenden und der damit verbundenen Problembereiche bei der Umsetzung der Rechte aus dem Bundespersonalvertretungsgesetz gelegt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Völkerrechtliche Grundlagen des NATO-Truppenstatuts
  • Darstellung der Inhalte des Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
  • Auswirkungen auf Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung
  • Folgen für die Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften

  • Zielgruppe

    Betriebsvertretungsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des Grundseminars
  • Freistellung

    § 46 Abs. 6 BPersVG a.F.
  • Bewertung

    (67 Bewertungen)
    99,7 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Überblick über die völkerrechtlichen Grundlagen des NATO-Truppenstatuts
Darstellung des Inhalts von Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und weiterer Zusatzvereinbarungen:

  • 53 u. 53A – Nutzung von Liegenschaften
  • 54 – Gesundheits- und Seuchenrecht, Umweltschutz usw.
  • 73 – Sonderstellung technischer Fachkräfte
  • 74 – Verhinderung des Missbrauchs von Vergünstigungen
  • 80A – Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 1 bis 9:

  • Anwendung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften
  • Berücksichtigung von Unfallverhütungsvorschriften
  • Zuständigkeit deutscher Behörden bei der Vereinbarung von Entlohnungsgrundsätzen
  • Anwendung der Regelungen des Personalvertretungsrechts

Geltung und Wirksamkeit von arbeitsrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik für die zivilen Arbeitskräfte
Besonderheiten bei der Anwendung der Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Auswirkungen der Regelungen auf die Zivilbeschäftigten und Anwendung von arbeitsrechtlichen Grundlagen der Bundeswehr
Ausübung des Direktions- und Weisungsrechts bei z.B. Versetzungen und Zuweisungen
Einschränkung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Betriebsvertretung, z.B. in personellen Angelegenheiten
 
 

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Termine

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