Jobcenter – TV-BA-Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Bundesagentur (TV-BA) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei der Bundesagentur. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordert umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personalräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-BA in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Stellung des TV-BA im Rechtssystem
- Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
- Darstellung der Regelungen aus den verschiedenen Abschnitten des TV-BA
- Aktuelle Rechtsprechung zum Tarifvertrag und Praxisfälle
- Umsetzung tariflicher Regelungen in der Dienststelle
Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zum Thema Arbeitszeit – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 54 Abs. 1 BPersVG
Einführung in das Tarifrecht des TV-BA
Öffnungsklauseln und dezentrale Regelungsbedarfe für Personalräte
Einordnung des Tarifvertrags ins Arbeitsrechtssystem – Verhältnis zu Gesetzen und betrieblichen Regelungen
Struktur und Aufbau des TV-BA
Allgemeine Vorschriften des Abschnitts I (§§ 1–5 TV-BA): Inhalt, Aufgaben und Pflichten der Akteur*innen, Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Abschnitt II – Arbeitszeit:
- Einführung in die Begriffe des TV-BA zur Arbeitszeit, Systematik der arbeitszeitrechtlichen Regelungen und Grundlagen im Verhältnis zum TV-BA
- Darstellung der besonderen Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung in Arbeitszeitangelegenheiten
Abschnitt III – Eingruppierung, Gehalt und sonstige Leistungen:
- Überblick über die tariflichen Regelungen zur Eingruppierung, der Struktur des Gehaltssystems und der Funktionsstufen, ergänzende Regelungen zu den Entwicklungsstufen
Kurzdarstellung der weiteren Regelungen des Abschnitts III:
- Jahressonderzahlung, Bemessungsgrundlage für die Gehaltsfortzahlung, Gehalt im Krankheitsfall, besondere Zahlungen, betriebliche Altersversorgung
Abschnitt IV – Erholungsurlaub, Zusatzurlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung
Abschnitt V – Befristete Arbeitsverträge, Führung auf Probe, Führung auf Zeit, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Zeugnis
Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung, betriebliche Umsetzung der einzelnen Abschnitte des TV-BA
Fallbearbeitung und Praxisbeispiele
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