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Der Betriebsrat nach der Wahl

Zusammenarbeit, Arbeitsschwerpunkte, Ziele und Planung

Für Betriebsräte bewährt es sich, nach der Wahl eine erste Arbeitsklausur mit dem gesamten Gremium durchzuführen. Ziele einer solchen Klausur können sein: die Erarbeitung einer gemeinsamen Planung für die Amtszeit, die Festlegung von (neuen) Arbeitsschwerpunkten oder die Weiterführung und Bearbeitung bisheriger Schwerpunktthemen. Die Klausur kann auch dazu dienen, grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung zu klären und konkrete Vereinbarungen für die weitere Arbeit zu treffen.

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Bewertung

    (196 Bewertungen)
    95,6 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
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Termine

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