Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1)
Rechtliches und betriebswirtschaftliches Grundwissen für die Arbeit im Wirtschaftsausschuss
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 Beschäftigten ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dieser Wirtschaftsausschuss hat sich nicht nur mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auseinanderzusetzen. Vielmehr hat er den gesetzlichen Auftrag, wirtschaftliche Angelegenheiten mit den Unternehmer*innen zu beraten.
Im Rahmen des ersten Teils unseres Seminarangebots für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen in Einrichtungen des Gesundheitswesens werden die betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete und erfolgreiche Wirtschaftsausschussarbeit unerlässlich sind. Das Seminar richtet sich (nicht nur) an neue Wirtschaftsausschussmitglieder aus Krankenhäusern und/oder Pflegeeinrichtungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen
- Definition des Begriffs „wirtschaftliche Angelegenheiten“
- Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Externes und internes Rechnungswesen eines Krankenhauses
- Einführung in das Controlling eines Krankenhauses
- Informationsanforderungen des Wirtschaftsausschusses
- Aufbau eines „Informationssystems“ des Wirtschaftsausschusses
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder sowie Mitglieder der Mitarbeitervertretung in Wirtschaftsausschüssen, sonstige Wirtschaftsausschussmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Bewertung
98,2 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit:
- Definition des Begriffs „wirtschaftliche Angelegenheiten“
- Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
Betriebswirtschaftliche Grundlagen:
- Externes und internes Rechnungswesen eines Krankenhauses im Überblick
- Der Jahresabschluss als Bestandteil des externen Rechnungswesens
- Wesentliche Bestandteile des internen Rechnungswesens: Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzplanungsrechnung, Investitionsrechnung
- Einführung in das Controlling eines Krankenhauses
Praktische Übungen anhand eines veröffentlichten Jahresabschlusses eines Krankenhauses
Regelmäßige Beurteilung und Beratung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens im Wirtschaftsausschuss:
- Erforderliche Unterlagen (Berichte der Unternehmensleitung)
- (Zusätzliche) Informationsanforderungen des Wirtschaftsausschusses
- Aufbau eines „Informationssystems“ des Wirtschaftsausschusses
Termine
26.03. – 28.03.2025
Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft |
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