Der Personalrat nach der Wahl: Zusammenarbeit, Arbeitsschwerpunkte, Ziele und Planung
Für Personalräte bewährt es sich, nach der Wahl eine erste Arbeitsklausur mit dem gesamten Gremium durchzuführen. Ziele einer solchen Klausur können sein: das Erarbeiten einer gemeinsamen Planung für den kommenden Wahlzeitraum, die Festlegung von (neuen) Aufgabenschwerpunkten oder die Weiterführung und Bearbeitung bisheriger Schwerpunktthemen. Die Klausur kann auch dazu dienen, grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung zu klären sowie konkrete Vereinbarungen über die weitere Arbeit zu treffen.
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Zielgruppe
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Bewertung
99,4 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Termine
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