Grundlagen des Arbeitsrechts für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
Unter besonderer Berücksichtigung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz
Bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt geht es u.a. um Themen wie Arbeitszeit, die Befristung von Stellen, Elternzeit, Pflegezeit, Stellenbesetzungen, Teilhabe von Frauen an Führungspositionen, Teilzeit oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Gerade bei diesen arbeitsrechtlichen Fragen kann es zu Handlungsunsicherheiten kommen. Im Seminar wird ein Gesamtüberblick über die arbeitsrechtlichen Grundlagen vermittelt, um bei Fragen der Beschäftigten Hilfestellung geben zu können. In kompakter Form werden die Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts (unter Einbeziehung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes) dargestellt. Dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Gleichbehandlung der Beschäftigten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
- Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht und zum Gleichstellungsrecht
- Einführung in die gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf usw.
- Überblick: Tarifvertragliche Regelungen mit Auswirkungen auf die Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern
- Rechtsprechung, arbeitsrechtliche Fragen aus der Praxis der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
- Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts
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Zielgruppe
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte -
Freistellung
§ 10 Abs. 5 BGleiG, analog Regelungen der Länder -
Bewertung
99,3% unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Sammlung der arbeitsrechtsrelevanten Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts: arbeitsvertragliche und tarifrechtliche Grundlagen, Abgrenzung individueller Absprachen von kollektiven (allgemeinen) Regelungen
Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht und zum Gleichstellungsrecht
Einführung in die gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf usw.
Überblick: Tarifvertragliche Regelungen des öffentlichen Dienstes mit Auswirkungen auf die Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern
Zusammenarbeit mit den betrieblichen Akteuren: der Gleichbehandlungsgrundsatz als Pflicht für den Arbeitgeber/die Dienststelle sowie als Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung nach dem AGG, dem BGB, dem BPersVG bzw. den Personalvertretungsgesetzen der Länder und den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder
Aktuelle Rechtsprechung und Behandlung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen aus der Praxis der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und der Beauftragten für Chancengleichheit
Recht bekommen: Arbeitsgericht, Grundzüge des Verfahrensrechts
Termine
15.05. – 17.05.2024 Baden-Württemberg | Mosbach | weitere Infos | Anmeldung | |
28.10. – 30.10.2024 Hessen | Gladenbach | weitere Infos | Anmeldung |
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