TV DRV-Bund, TV DRV KBS und TV TgDRV: Eingruppierungsrecht
Praxisworkshop: Stellenbeschreibung und -bewertung
Bei der praktischen Anwendung der Tarifautomatik und dem sicheren Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, den Arbeitsvorgänge usw. spielen aussagekräftige Stellenbeschreibungen eine zentrale Rolle. Betriebs- und Personalratsmitglied bestimmen bei der Einstellung und Eingruppierung mit und müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Betriebs- und Personalräte im Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TV EntGO DRV korrekt beurteilen zu können. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber keine oder keine aktuelle Stellenbeschreibung bereitstellt?
Diese und weitere Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden im Seminar beantwortet. Es vermittelt vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Dabei baut es auf den Inhalten des Seminars „Grundlagen des Eingruppierungsrechts“ auf.
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Zielgruppe
Personalrats-/Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars „Grundlagen zum Eingruppierungsrecht“ -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
Sinn und Zweck von Stellenbeschreibungen
Stellen-/Tätigkeitsbeschreibung und Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO)
Stellen-/Tätigkeitsbeschreibung als Grundlage der Eingruppierung (Bewertung der Arbeit, Bildung von Arbeitsvorgängen)
Mögliche Verfahren der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung von Stellen-/Tätigkeitsbeschreibungen
Inhalte einer Stellen-/Tätigkeitsbeschreibung
Akteur*innen und Beteiligte bei der Stellenbewertung (z.B. Stellenbewertungskommission)
Abgrenzung der Stellen-/Tätigkeitsbeschreibung von Grundlagen für innerbetriebliche Beurteilungssysteme
Beteiligungsrechte des Betriebs- und Personalrats
Erarbeiten von Beispielen
Termine
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18.11. – 20.11.2026
Hessen | Gladenbach
Nur für den Bereich Sozialversicherung |
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