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Freistellung zum Seminarbesuch

Alles, was Betriebsratsmitglieder wissen müssen

Wie funktioniert die Freistellung zu arbeitgeberfinanzierten Seminaren? Was ist die richtige Vorgehensweise, wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt? Seien Sie dabei, wenn wir diese und weitere Fragen rund um die Freistellung auf unserem Informationsabend beantworten.

Inhalte des Informationsabends:

  • Die rechtlichen Grundlagen zum Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Wie muss ein Betriebsrat vorgehen, um an einem arbeitgeberfinanzierten Seminar teilzunehmen?
  • Was ist mit Spezialseminaren? Sind auch diese rechtlich erforderlich?
  • Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?
  • Und wenn der Arbeitgeber mal nicht mitspielt? Wege der Rechtsdurchsetzung

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG
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Termine

Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de

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