Freistellung zum Seminarbesuch
Alles, was Betriebsratsmitglieder wissen müssen
Wie funktioniert die Freistellung zu arbeitgeberfinanzierten Seminaren? Was ist die richtige Vorgehensweise, wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt? Diese und weitere Fragen rund um die Freistellung beantworten wir auf unserem Informationsabend.
Inhalte des Informationsabends:
- Rechtliche Grundlagen zum Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG
- Wie muss ein Betriebsrat vorgehen, um an einem arbeitgeberfinanzierten Seminar teilzunehmen?
- Was ist mit Spezialseminaren – sind auch diese rechtlich erforderlich?
- Welche Kosten trägt der Arbeitgeber?
- Wenn der Arbeitgeber mal nicht mitspielt – Wege der Rechtsdurchsetzung
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Termine
07.05.2026 Nordrhein-Westfalen | Dortmund | weitere Infos | Anmeldung | |
21.05.2026 Nordrhein-Westfalen | Köln | weitere Infos | Anmeldung | |
11.06.2026 Nordrhein-Westfalen | Essen | weitere Infos | Anmeldung | |
18.06.2026 Nordrhein-Westfalen | Bielefeld | weitere Infos | Anmeldung | |
25.06.2026 Nordrhein-Westfalen | Düsseldorf | weitere Infos | Anmeldung |
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